RS Vwgh 1992/5/20 90/12/0326

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §50b;
GehG 1956 §13 Abs10;
MSchG 1979 §3 Abs1;
MSchG 1979 §5 Abs1;

Rechtssatz

Tritt während der Zeit einer Teilzeitbeschäftigung nach § 50b BDG 1979 infolge einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot nach dem MSchG 1979 ein, stehen der Beamtin gem § 13 Abs 10 GehG für die Zeit des Beschäftigungsverbotes die vollen Bezüge zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120326.X03

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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