RS VwGH Erkenntnis 1992/06/26 87/17/0399

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Veröffentlicht am 26.06.1992
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Rechtssatz

Unter einem "Grundstück" gem § 7a Abs 1 VermG ist jener Teil der Katastralgemeinde zu verstehen, der im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet wird (Hinweis E 5.12.1991, 86/17/0141).

Im RIS seit
29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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