RS Vwgh 1992/8/7 91/14/0139

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Veröffentlicht am 07.08.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §830;
EStG 1972 §34 Abs1;
EStG 1972 §34 Abs2;
EStG 1972 §34 Abs3;

Rechtssatz

AusfzF, warum die zur Abwehr einer drohenden Exekutionsführung auf den ideellen Hälfteanteil des Sohnes des Abgabepflichtigen vorgenommene Tilgung der Schulden keine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1972 ist, obwohl dem Abgabepflichtigen das Wohnhaus selbst als Wohnung dient und die Gefahr bestanden hat, daß er bei einer Zivilteilung gemäß § 830 ABGB seiner Wohnmöglichkeit verlustig geht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991140139.X01

Im RIS seit

07.08.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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