RS Vwgh 1993/3/16 92/08/0190

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Veröffentlicht am 16.03.1993
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L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §143;
ABGB §947;
SHG Vlbg 1971 §10;

Rechtssatz

Unter Bedachtnahme auf den Ausnahmecharakter der Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern und Großeltern, die insbesondere in den Absätzen 2 und 3 des § 143 ABGB zum Ausdruck kommt, ist ein "Nicht-Imstande-Sein" des Vorfahren zur Selbsterhaltung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 947 ABGB nicht schon dann gegeben, wenn der danach zustehende Betrag nicht, nicht rechtzeitig oder nur schwierig vom Geschenknehmer hereingebracht werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080190.X05

Im RIS seit

01.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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