RS Vwgh 1993/7/1 93/09/0101

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Veröffentlicht am 01.07.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §7 Abs6;
VStG §5 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0321 2

Stammrechtssatz

Der Beschuldigte ist zwar als Geschäftsführer einer GmbH verpflichtet gewesen, sich mit den Bestimmungen über die Ausländerbeschäftigung vertraut zu machen, doch darf diese Forderung einem Nichtjuristen gegenüber nicht überspannt werden. Die nach den Verhältnissen des Beschuldigten erforderliche Sorgfalt hat nicht auch die Kenntnis des § 7 Abs 6 AuslBG und seiner Konsquenzen für die Wiederaufnahme eines kurzfristig unterbrochenen Beschäftigungsverhältnisses (Hinweis E 23.4.1992, 92/09/0020) umfaßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090101.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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