RS Vwgh 1993/9/28 93/11/0101

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Veröffentlicht am 28.09.1993
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §109 Abs1 litb;
KFG 1967 §117 Abs1;

Rechtssatz

In einem Verfahren zur Entziehung der Fahrlenkerberechtigung gem § 117 Abs 1 KFG iVm § 109 Abs 1 lit b KFG hat außer Betracht zu bleiben, daß berufliche und damit existentielle Belange des Fahrlehrers schwerwiegend beeinträchtigt werden, wenn ihm die erforderliche Berechtigung entzogen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993110101.X06

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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