RS Vwgh 1994/3/25 92/17/0129

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Veröffentlicht am 25.03.1994
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Index

23/04 Exekutionsordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §12 Abs1;
AbgEO §4;
EO §35;

Rechtssatz

Bei Einwendungen gemäß § 12 AbgEO kommen ebenso wie bei der Oppositionsklage gemäß § 35 EO nur solche Tatsachen in Betracht die erst nach Ausstellung des vollstreckbaren Rückstandsausweises eingetreten sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992170129.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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