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23/04 ExekutionsordnungNorm
AbgEO §12 Abs1;Rechtssatz
Bei Einwendungen gemäß § 12 AbgEO kommen ebenso wie bei der Oppositionsklage gemäß § 35 EO nur solche Tatsachen in Betracht die erst nach Ausstellung des vollstreckbaren Rückstandsausweises eingetreten sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992170129.X01Im RIS seit
20.11.2000