RS Vwgh 1996/5/22 95/21/0104

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.1996
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs1;
StGB §223;
StGB §43;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Voraussetzungen des Aufenthaltsverbotes sind ohne Bindung an die vom Strafgericht ausgesprochene bedingte Strafnachsicht aus fremdenrechtlichen Gesichtspunkten eigenständig zu beurteilen. Daß zwischen dem dem Fremden zur Last liegenden Fehlverhalten (hier nach § 223 StGB) und der Erlassung des angefochtenen Bescheides ein Zeitraum von knapp drei Jahren verstrichen war, macht den angefochtenen Bescheid nicht rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995210104.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten