RS Vwgh 1996/12/16 96/10/0180

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Veröffentlicht am 16.12.1996
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L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Oberösterreich
24/01 Strafgesetzbuch

Norm

EhrenkränkungsG OÖ 1975 §1 lita;
StGB §111 Abs1;

Rechtssatz

An der deliktseigenen Publizität eines Verhaltens iSd § 111 StGB mangelt es nur dann, wenn im Einzelfall erfahrungsgemäß jede Möglichkeit einer Rufgefährdung von vornherein ausgeschlossen ist (Hinweis OGH SSt 50/9).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996100180.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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