RS Vwgh 1998/2/24 97/11/0276

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.1998
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §109 Abs1 litb;
KFG 1967 §117 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/05/30 95/11/0051 1

Stammrechtssatz

Nicht nur ein unmittelbar bei der Ausübung der jeweiligen Lehrtätigkeit gesetztes Fehlverhalten kann zum Wegfall der Vertrauenswürdigkeit iSd § 109 Abs 1 lit b KFG führen. Dies kann vielmehr selbst die Folge eines außerberuflichen Fehlverhaltens sein, wie etwa der Begehung von Alkoholdelikten (Hinweis E 28.9.1993, 93/11/0101) oder sonstiger schwerer Verstößen gegen Verkehrsvorschriften (Hinweis E 5.3.1986, 85/11/0185) oder von Gewaltdelikten (Hinweis E 3.5.1984, 83/11/0168, VwSlg 11450 A/1984). Umsomehr gilt dies dann, wenn das strafbare Verhalten iZm der Berufstätigkeit gesetzt wurde (Hinweis E 16.4.1991, 91/11/0023). Die Vertrauenswürdigkeit des Fahrlehrers bezieht sich insbesondere auch darauf, daß nur Personen mit entsprechender fachlicher Befähigung in den Besitz einer Lenkerberechtigung kommen sollen, was durch die Beteiligung an der Manipulation von Lenkerprüfungen durch strafbare Handlungen in Frage gestellt wird. Ein solches Fehlverhalten bewirkt den Wegfall der Vertrauenswürdigkeit iSd Gesetzes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997110276.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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