RS Vwgh 1998/10/29 98/20/0308

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.10.1998
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41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §8 Abs1;
WaffG 1996 §8 Abs4;

Rechtssatz

Daß die eine Person belastende strafgerichtliche Verurteilung der Annahme der Verläßlichkeit schon gem § 8 Abs 4 WaffG 1996 nicht entgegensteht, besagt noch nicht, daß sie deshalb als verläßlich iSd § 8 Abs 1 WaffG 1996 anzusehen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998200308.X05

Im RIS seit

27.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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