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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §8 Abs1;Rechtssatz
Daß die eine Person belastende strafgerichtliche Verurteilung der Annahme der Verläßlichkeit schon gem § 8 Abs 4 WaffG 1996 nicht entgegensteht, besagt noch nicht, daß sie deshalb als verläßlich iSd § 8 Abs 1 WaffG 1996 anzusehen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998200308.X05Im RIS seit
27.02.2002