RS Vwgh 2000/1/18 99/11/0154

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Veröffentlicht am 18.01.2000
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Index

L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
23/04 Exekutionsordnung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §947;
ASVG §293;
EO §291a;
SHG Vlbg 1971 §10;
SHG Vlbg 1971 §11 Abs2;
SHG Vlbg 1971 §11 Abs3;
SHV Vlbg 1991 §5;

Rechtssatz

Unter dem nötigen Unterhalt iSd § 947 ABGB ist das Ausmaß der Bedürfnisse zu verstehen, die beim Geschenkgeber iZm der Aufrechterhaltung einer menschenwürdigen Existenz unter einfachen Verhältnissen entstehen. Im Allgemeinen kann dabei eine Orientierung an gesetzlichen Vorschriften, aus denen eine Einschätzung des Gesetzgebers über das Ausmaß eines entsprechenden Mindestbedarfes zum Ausdruck kommt, hilfreich sein. Ist es aber aufgrund der Pflegebedürftigkeit des Geschenkgebers notwendig, dass dieser in einem Pflegeheim untergebracht wird, ist das Ausmaß des nötigen Unterhaltes im beschriebenen Sinn entscheidend durch die Höhe der Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim bestimmt, sodass in solchen Fällen die Höhe des unpfändbaren Freibetrages (Existenzminimum) gemäß § 291a EO ebenso wenig maßgebend ist wie die Höhe des Ausgleichszulagen-Richtsatzes (§ 293 ASVG) oder der Sozialhilfe-Richtsätze (zB § 5 Vlbg SHV).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999110154.X02

Im RIS seit

31.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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