RS Vwgh 2000/6/20 98/15/0016

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Veröffentlicht am 20.06.2000
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61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §2 Abs5 litb;
FamLAG 1967 §5 Abs4;

Rechtssatz

Ob im § 2 Abs 5 lit b FamLAG Fiktionen für die Haushaltszugehörigkeit bei auswärtiger Berufsausübung aufgestellt werden, hat für die Prüfung eines ständigen Auslandsaufenthaltes iSd § 5 Abs 4 FamLAG des außerdem nur in Schulausbildung gestandenen Sohnes keine Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150016.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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