RS Vwgh 2000/11/9 99/16/0395

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Veröffentlicht am 09.11.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §116 Abs1;
FinStrG §33;
FinStrG §35 Abs2;
ZollG 1988 §174 Abs3 lita;
ZollG 1988 §3 Abs2;

Rechtssatz

Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist, ist eine Vorfrage, deren Beurteilung eine eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare bescheidmäßige Feststellung über die Abgabenhinterziehung voraussetzt, in der die maßgeblichen Hinterziehungskriterien von der Abgabenbehörde darzulegen sind (Hinweis E 31.8.2000, 99/16/0110). (Hier: Die Beh hat durch die Annahme des Vorliegens von hinterzogenen Eingangsabgaben ohne entsprechende Grundlage ihren Bescheid betreffend die Vorschreibung von Eingangsabgaben nach §174 Abs 3 lita iVm § 3 Abs 2 ZollG 1988 mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999160395.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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