RS Vwgh 2004/9/29 2004/13/0089

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Veröffentlicht am 29.09.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

DurchschnittssatzV Werbungskosten 1993 §1 Z4;
EStG 1988 §17 Abs6;

Rechtssatz

Weder das Einkommensteuergesetz 1988 noch die Verordnung BGBl. Nr. 32/1993 definieren den Begriff des Journalisten. Da eine Legaldefinition dieses Begriffes durch den Steuergesetzgeber fehlt, ist davon auszugehen, dass der Begriff des Journalisten dem Sprachgebrauch gemäß zu verstehen ist (vgl. das zum Begriff des Journalisten in § 6 Z 14 des im damaligen Beschwerdefall noch anzuwendenden UStG 1972 ergangene hg. Erkenntnis vom 22. April 1992, 92/14/0002, sowie die zum Begriff des Journalisten in § 22 EStG entwickelte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, zitiert bei Doralt, EStG, Tz 76 zu § 22).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004130089.X01

Im RIS seit

27.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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