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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DurchschnittssatzV Werbungskosten 1993 §1 Z4;Rechtssatz
Weder das Einkommensteuergesetz 1988 noch die Verordnung BGBl. Nr. 32/1993 definieren den Begriff des Journalisten. Da eine Legaldefinition dieses Begriffes durch den Steuergesetzgeber fehlt, ist davon auszugehen, dass der Begriff des Journalisten dem Sprachgebrauch gemäß zu verstehen ist (vgl. das zum Begriff des Journalisten in § 6 Z 14 des im damaligen Beschwerdefall noch anzuwendenden UStG 1972 ergangene hg. Erkenntnis vom 22. April 1992, 92/14/0002, sowie die zum Begriff des Journalisten in § 22 EStG entwickelte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, zitiert bei Doralt, EStG, Tz 76 zu § 22).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004130089.X01Im RIS seit
27.10.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013