RS Vwgh 2005/3/15 2004/08/0255

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.2005
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3;
AlVG 1977 §50;

Rechtssatz

Von der Bestimmung des § 50 AlVG sind nur Meldungen über die Aufnahme einer Tätigkeit gemäß § 12 Abs. 3 AlVG sowie Meldungen jeder anderen für das Fortbestehen und das Ausmaß des Anspruches maßgebenden Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitslosen sowie jede Wohnungsänderung umfasst. Meldungen über andere Ereignisse fallen nicht unter § 50 AlVG (Hinweis E 19. Jänner 1999, 96/08/0399). Eine nicht unter § 50 AlVG fallende Abmeldung vom Leistungsbezug könnte allenfalls als Verzichtserklärung hinsichtlich der Notstandshilfe angesehen werden (Hinweis E 30. Juni 1977, 361/76).[Hier: Mitteilung über einen Spitalaufenthalt]

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004080255.X01

Im RIS seit

26.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten