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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §39 Abs1;Rechtssatz
Für nach § 40 Abs. 4 Z. 2 BDG 1979 zulässige vorläufige Betrauungen ohne Dienststellenwechsel gilt der Grundsatz nicht, dass diese nach sechs Monaten auch aus dienstrechtlicher Sicht in dauernde Betrauungen übergehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. Oktober 2005, Zl. 2005/12/0049). Der erwähnte Grundsatz gilt ebenso wenig für eine hier allenfalls vorliegende Dienstzuteilung zur Vertretung eines an der Dienstausübung verhinderten Beamten. Der - wenn überhaupt - dienstrechtlich nur vorläufig zugewiesene Arbeitsplatz des Beamten konnte diesem auch ohne Bescheiderlassung wiederum entzogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005120261.X05Im RIS seit
02.08.2006Zuletzt aktualisiert am
10.11.2009