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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §64 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/18/0100 E 28. September 2004 RS 2(Hier Rechtslage nach dem FrPolG 2005; betreffend auch die Versagung eines Durchsetzungsaufschubes)Stammrechtssatz
Es ist ein rechtliches Interesse des Fremden an der Aufhebung des angefochtenen Bescheides (betreffend ein Aufenthaltsverbot) im Umfang des Ausspruches über den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Berufung zu bejahen, weil der Fremde vor Erlassung des angefochtenen Bescheides - aus Österreich abgeschoben wurde (Hinweis E 21.9.2000, 99/18/0179).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006180092.X02Im RIS seit
21.07.2006Zuletzt aktualisiert am
13.06.2010