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L37131 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG 1990 §29;Rechtssatz
§ 69 Abs 3 Bgld AWG 1994 setzt voraus, dass Bestimmungen des Bgld AWG 1994 übertreten wurden. Dies wäre dann der Fall, wenn eine Genehmigungspflicht einer Anlage nach dem Bgld AWG Bgld besteht, eine solche Genehmigung aber nicht vorliegt. Dies bedingt jedoch ua, dass die Anlage nicht unter § 29 des AWG 1990 fällt (Hinweis E 22.2.2007, 2003/07/0116).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004070028.X02Im RIS seit
24.04.2007Zuletzt aktualisiert am
01.09.2015