§ 84 StVO 1960

StVO 1960 - Straßenverkehrsordnung 1960

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

(1) Werkstätten, wo Fahrzeuge repariert werden, Radiostationen, die Verkehrsinformationen durchgeben, und Tankstellen dürfen außerhalb von Ortsgebieten nur mit den Hinweiszeichen „Pannenhilfe“ (§ 53 Abs. 1 Z 4), „Verkehrsfunk“ (§ 53 Abs. 1 Z 4a) beziehungsweise „Tankstelle“ (§ 53 Abs. 1 Z 6) angekündigt werden. Die Kosten für die Anbringung und Erhaltung dieser Zeichen sind von demjenigen zu tragen, der ihre Anbringung beantragt hat.

(2) Ansonsten sind außerhalb von Ortsgebieten Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand verboten. Dies gilt jedoch nicht für die Nutzung zu Werbezwecken gemäß § 82 Abs. 3 lit. f.

(3) Die Behörde hat Ausnahmen von dem in Abs. 2 enthaltenen Verbot zu bewilligen, wenn die Werbungen und Ankündigungen

1.

einem dringlichen Bedürfnis der Straßenbenützer dienen oder

2.

für diese immerhin von erheblichem Interesse sind oder

3.

in einem Gebiet errichtet werden sollen, das nach den Raumordnungsgesetzen bzw. Bauordnungen der Länder als Bauland gewidmet ist,

und von dem Vorhaben eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs und der Verkehrssicherheit – insbesondere unter Berücksichtigung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit – nicht zu erwarten ist. Für eine solche Ausnahmebewilligung gelten die Bestimmungen des § 82 Abs. 5 letzter Satz sinngemäß.

(4) Ist eine Werbung oder Ankündigung entgegen der Bestimmung des Abs. 2 und ohne Bewilligung nach Abs. 3 angebracht worden, so hat die Behörde die Entfernung ohne weiteres Verfahren zu veranlassen. Die Kosten für die Entfernung sind vom Besitzer oder Verfügungsberechtigten zu tragen und sind ihm mit Bescheid vorzuschreiben.

In Kraft seit 06.10.2015 bis 31.12.9999
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2 Diskussionen zu § 84 StVO 1960


§ 84 Abs 2 von siil zum § 84 StVO 1960

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Habe ein Gasthaus neben der Bundesstraße und möchte ein Plakat ( auf meinem Grundstück an der Fassade oder Grundmauer anbringen)wegen einer Ankündigung zb. Wildwochen vom 10.11.- 16.11. darf ich das ? mehr lesen...

§ 84 StVO 1960 | 1 Antwort | 1851 Aufrufe | 16.11.16

Frage zu: § 84 StVO von werbemafia zum § 84 StVO 1960

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Ich habe folgende Frage: Wie weit muss eine Videowall im Freiland von einer Autobahn entfernt sein.Sind es 100 m oder 150 m? Welche Behörden sind für eine genehmigung einer solchen Anlage zuständig. mehr lesen...

§ 84 StVO 1960 | 1 Antwort | 2137 Aufrufe | 05.08.14

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