Entscheidungen zu § 84 Abs. 1 StVO 1960

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS UVS Oberösterreich 2000/09/12 VwSen-107107/7/Br/Bk

Beachte gleichlautende Entscheidung zu VwSen-107108/7/Br/Bk und VwSen-107148/4/Br/Bk vom 12.09.2000; vorstehende Entscheidung wurde aufgehoben; VwGH vom 22.02.2002, Zl.: 2000/02/0304-7 Rechtssatz: Nach § 84 Abs.2 StVO 1960 sind außerhalb von Ortsgebieten Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand verboten (dies gilt jedoch nicht für die Nutzung zu Werbezwecken gemäß § 82 Abs.3 lit.f. (für die Nutzung der Rückseite von Verkehrszeichen ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 12.09.2000

RS UVS Oberösterreich 1996/01/17 VwSen-103120/2/Bi/Fb

Rechtssatz: Der unabhängige Verwaltungssenat hat Beweis erhoben durch Einsichtnahme in den Verfahrensakt der Erstinstanz. Außerdem wurde Einblick in das Firmenbuch des Handelsgerichtes W genommen, aus dem hervorgeht, daß der Rechtsmittelwerber persönlich haftender Gesellschafter der Dr. H S KG mit dem Sitz M, W, und seit 2. September 1982 selbständig vertretungsbefugt ist. Aus dem Verfahrensakt geht hervor, daß eine Firma A, Dr. H S, W, M, zur Anzeige gebracht wurde, weil am im
Spruch: beze... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 17.01.1996

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