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Samstag, 26. Mai 2012

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zum StGB Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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§ 80 StGB Fahrlässige Tötung
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Wer fahrlässig den Tod eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
[Hinweis] [Druckversion]


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BetreffAutorDatum
...Nachricht! § 80 Fahrlässige Tötung (0 Antworten) maex72 14.05.2010 22:09:09



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