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Freitag, 25. Mai 2012

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zum B-VG Inhaltsverzeichnis Haftungsausschluss
 
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Artikel 24. B-VG
 
 Gesetzestext(Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Mai 2012)
Die Gesetzgebung des Bundes übt der Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat aus.
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  •  Entscheidungen des VfGH (seit 01/1980)


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