§ 3 KVG (weggefallen)

Kapitalverkehrsteuergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999
Die Steuerpflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß Leistungen§ 3 KVG (§ 2weggefallen) nicht von Gesellschaftern bewirkt werden, sondern von Personenvereinigungen oder Körperschaften, an denen die Gesellschafter als Mitglieder oder Gesellschafter beteiligt sindseit 01.01.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2015

In Kraft vom 20.08.1994 bis 31.12.2015
Die Steuerpflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß Leistungen§ 3 KVG (§ 2weggefallen) nicht von Gesellschaftern bewirkt werden, sondern von Personenvereinigungen oder Körperschaften, an denen die Gesellschafter als Mitglieder oder Gesellschafter beteiligt sindseit 01.01.2016 weggefallen.

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