§ 69 StAgrGG 1985 Inkrafttreten von Novellen

Agrargemeinschaftengesetz 1985

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.12.2013 bis 31.12.9999

(1) Die Neufassung des § 49 und des § 50 Abs. 2 erster Satz durch die Novelle LGBl. Nr. 67/1994 ist am 31. August 1994 in Kraft getreten.

(2) Die Neufassung des § 65 Abs. 1 und Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.

(3) Die Änderung bzw. Neufassung des § 2 Abs. 2, § 5 Abs. 1 und des § 62 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 78/2001 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 16. November 2001, in Kraft.

(4) Die Änderung des § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, der Überschrift und der Unterüberschrift des II. Hauptstücks, des § 46, § 47 Abs. 4 sowie Abs. 4 lit. d und e, § 48 Abs. 1, § 49, § 52 Abs. 1, § 59 Abs. 1, § 62 Abs. 1 und § 65 Abs. 1 lit. b sowie die Einfügung des § 48a und der Entfall des § 46 zweiter Satz und des § 60 durch die Novelle LGBl. Nr. 139/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000, LGBl. Nr. 78/2001, LGBl. Nr. 139/2013

Stand vor dem 02.12.2013

In Kraft vom 16.11.2001 bis 02.12.2013

(1) Die Neufassung des § 49 und des § 50 Abs. 2 erster Satz durch die Novelle LGBl. Nr. 67/1994 ist am 31. August 1994 in Kraft getreten.

(2) Die Neufassung des § 65 Abs. 1 und Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2000 tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.

(3) Die Änderung bzw. Neufassung des § 2 Abs. 2, § 5 Abs. 1 und des § 62 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 78/2001 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 16. November 2001, in Kraft.

(4) Die Änderung des § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, der Überschrift und der Unterüberschrift des II. Hauptstücks, des § 46, § 47 Abs. 4 sowie Abs. 4 lit. d und e, § 48 Abs. 1, § 49, § 52 Abs. 1, § 59 Abs. 1, § 62 Abs. 1 und § 65 Abs. 1 lit. b sowie die Einfügung des § 48a und der Entfall des § 46 zweiter Satz und des § 60 durch die Novelle LGBl. Nr. 139/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 58/2000, LGBl. Nr. 78/2001, LGBl. Nr. 139/2013

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