§ 18 VwGG (weggefallen)

Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.05.2000 bis 31.12.9999
Die Angelegenheiten des nichtrichterlichen Personals und der sachlichen Erfordernisse des Verwaltungsgerichtshofes werden unter der Verantwortung des Bundeskanzlers geführt§ 18 VwGG (weggefallen) seit 31.05.2000 weggefallen.

Stand vor dem 30.05.2000

In Kraft vom 05.01.1985 bis 30.05.2000
Die Angelegenheiten des nichtrichterlichen Personals und der sachlichen Erfordernisse des Verwaltungsgerichtshofes werden unter der Verantwortung des Bundeskanzlers geführt§ 18 VwGG (weggefallen) seit 31.05.2000 weggefallen.

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