§ 9a BezBegrBVG (weggefallen)

Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.10.2013 bis 31.12.9999
§ 9a BezBegrBVG (1weggefallen) Der Präsident des Nationalrates und der Präsident des Bundesrates haben die auf Grund der Meldungen gemäß §§ 2 Abs. 3a sowie 6 Absseit 29.10.2013 weggefallen. 2 Z 3 Unv-Transparenz-G gemeldeten leitenden ehrenamtlichen Tätigkeiten bei den auf der Homepage des Parlaments veröffentlichten Lebensläufen zu veröffentlichen.

Stand vor dem 28.10.2013

In Kraft vom 01.01.2013 bis 28.10.2013
§ 9a BezBegrBVG (1weggefallen) Der Präsident des Nationalrates und der Präsident des Bundesrates haben die auf Grund der Meldungen gemäß §§ 2 Abs. 3a sowie 6 Absseit 29.10.2013 weggefallen. 2 Z 3 Unv-Transparenz-G gemeldeten leitenden ehrenamtlichen Tätigkeiten bei den auf der Homepage des Parlaments veröffentlichten Lebensläufen zu veröffentlichen.

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