Personenstandsdatenverordnung (PSDV) Fundstelle

Personenstandsdatenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.12.2019 bis 31.12.9999

Änderung

Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über die von den Personenstandsbehörden an die Gebietskrankenkassen zu übermittelnden Daten (Personenstandsdatenverordnung)
StF:

BGBl. II Nr. 239/2004BGBl. II Nr. 405/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 360 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2004, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen verordnet:

Stand vor dem 17.12.2019

In Kraft vom 12.09.2004 bis 17.12.2019

Änderung

Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über die von den Personenstandsbehörden an die Gebietskrankenkassen zu übermittelnden Daten (Personenstandsdatenverordnung)
StF:

BGBl. II Nr. 239/2004BGBl. II Nr. 405/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 360 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2004, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen verordnet:

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