§ 116f AlkStG (weggefallen)

Alkoholsteuergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
§ 1 Abs. 6 Z 3§ 116f AlkStG, § 2 Abs. 2 Z 2, § 10 Abs. 2 und 6, § 20 Abs. 2, § 39 Abs. 3, § 46 Abs. 5 Z 4, 6, und 7, § 49 Abs. 5, § 52 Abs. 8 und § 54 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 122/2008, treten mit 1 seit 31.12.2021 weggefallen. Juni 2009 in Kraft. § 5 Abs. 5, § 21 Abs. 1 Z 5, § 46 Abs. 5 zweiter Unterabsatz, treten mit Ablauf des 31. Mai 2009 außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 12.08.2008 bis 31.12.2021
§ 1 Abs. 6 Z 3§ 116f AlkStG, § 2 Abs. 2 Z 2, § 10 Abs. 2 und 6, § 20 Abs. 2, § 39 Abs. 3, § 46 Abs. 5 Z 4, 6, und 7, § 49 Abs. 5, § 52 Abs. 8 und § 54 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 122/2008, treten mit 1 seit 31.12.2021 weggefallen. Juni 2009 in Kraft. § 5 Abs. 5, § 21 Abs. 1 Z 5, § 46 Abs. 5 zweiter Unterabsatz, treten mit Ablauf des 31. Mai 2009 außer Kraft.

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