Entscheidungen zu § 114 Abs. 4 KFG 1967

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1986/1/21 2Ob61/85

Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 20.9.1979 gegen 10,50 Uhr auf der Taborstraße in Wien als Fahrschülerin dadurch verletzt, daß das von ihr gelenkte Motorrad von dem sie überholenden, von der Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen, bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Kennzeichen W 672.556 gestreift wurde und dadurch umstürzte. Sie behauptet das Alleinverschulden der wegen dieses Unfalles rechtskräftig strafgerichtlich verurteilten Zweit... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.01.1986

RS OGH 1986/1/21 2Ob61/85

Norm: KFG 1967 §114 Abs4StVO §11 Abs1StVO §15
Rechtssatz: Die Tatsache, daß im Straßenverkehr überholt wird, muß jedem Fahrschüler schon auf Grund allgemeiner Erfahrung bekannt sein. Er muß daher mit einem Überholmanöver durch andere Fahrzeuge rechnen und die Gefährlichkeit eines ohne Bedachtnahme auf den nachfolgenden Verkehr durchgeführten Wechsels der Fahrlinie einsehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.01.1986

RS OGH 1983/3/10 8Ob137/82, 2Ob52/21t

Norm: ABGB §1295 IId1ABGB §1297ABGB §1299 GABGB §1299 HABGB §1304 B1KFG §114 Abs4
Rechtssatz: Ein Fahrschüler ist für einen Unfall nur dann verantwortlich, wenn er durch den bereits genossenen Fahrunterricht oder auf Grund allgemeiner Erfahrung die Gefährlichkeit seines Fahrverhaltens einzusehen und sich dementsprechend auch - fahrtechnisch und rechtlich - richtig hätte verhalten können (hier: Einparkmanöver im Rückwärtsgang). ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.03.1983

RS OGH 1983/3/10 8Ob137/82

Norm: ABGB §1295 IId1ABGB §1297ABGB §1299 GABGB §1304 B1KFG §114 Abs4
Rechtssatz: Nach allgemeinen Grundsätzen des Schadenersatzrechtes hat der Fahrschüler unrichtiges Verhalten zu vertreten, soferne es nicht auf den Mangel ihm noch nicht zurechenbarer Fähigkeiten (nach § 1297 ABGB, nicht jedoch nach § 1299 ABGB) zurückzuführen ist. Reichsgericht vom 29.01.1941, VIII 146/40, Veröff: DREvBl 1941/105 Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.03.1983

RS OGH 1973/12/13 2Ob205/73, 2Ob151/20z

Norm: ABGB §1311KFG §114 Abs4
Rechtssatz: § 114 Abs 4 KFG 1967 ist eine auch der Sicherheit des Fahrschülers dienende Schutzvorschrift des § 1311 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 205/73 Entscheidungstext OGH 13.12.1973 2 Ob 205/73 2 Ob 151/20z Entscheidungstext OGH 05.08.2021 2 Ob 151/20z Vgl; Beisatz: Hier: Verhinderung von Unfällen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.12.1973

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