Das deutsche Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt.
Das Register besteht aus zwei Abteilungen, Abteilung A (Einzelunternehmen, Personengesellschaften) und Abteilung B (Kapitalgesellschaften), welche mit HRA bzw. HRB abgekürzt werden. Anmeldungen zum Handelsregister (Neueintragung, Veränderung, Löschung) müssen elektronisch in öffentlich beglaubigter Form erfolgen (§ 12 Abs. 1 HGB).
Das Handelsregister enthält unter anderem Angaben zu
- Firma
- Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen
- Gegenstand des Unternehmens
- Rechtsform des Unternehmens
- Grund- oder Stammkapital
- vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter)
- Gesellschafter
Das Handelsregister wird von den Amtsgerichten als Registergericht geführt.
Örtlich zuständig ist meist das Amtsgericht am selben Ortes wie das jeweils übergeordnete Landgericht (§ 8 HGB, § 125 FGG).
Zum österreichischen Firmenbuch (Handelsregister)