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Dienstag, 21. Mai 2013

Handelsregister Information

Das deutsche Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt.

Das Register besteht aus zwei Abteilungen, Abteilung A (Einzelunternehmen, Personengesellschaften) und Abteilung B (Kapitalgesellschaften), welche mit HRA bzw. HRB abgekürzt werden. Anmeldungen zum Handelsregister (Neueintragung, Veränderung, Löschung) müssen elektronisch in öffentlich beglaubigter Form erfolgen (§ 12 Abs. 1 HGB).

Das Handelsregister enthält unter anderem Angaben zu

  • Firma
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Grund- oder Stammkapital
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter)
  • Gesellschafter


Das Handelsregister wird von den Amtsgerichten als Registergericht geführt.
Örtlich zuständig ist meist das Amtsgericht am selben Ortes wie das jeweils übergeordnete Landgericht (§ 8 HGB, § 125 FGG).

Zum österreichischen Firmenbuch (Handelsregister)



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