§ 62 ZÄG Ausbildungssperre

ZÄG - Zahnärztegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.11.2024

Die Ablegung der staatlichen Dentistenprüfung sowie die Tätigkeit als Dentistenassistent/Dentistenassistentin sind nicht mehr zulässig.

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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