§ 117b StKAG

StKAG - Stmk. Krankenanstaltengesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Die vor dem 1. Jänner 2018 bestehenden Satellitendepartments für Unfallchirurgie sowie Departments für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie sind bis spätestens 1. Jänner 2021 in eine Organisationsform gemäß § 3 Abs. 7 umzuwandeln.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 102/2019

In Kraft seit 10.12.2019 bis 31.12.9999
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