§ 1 SPG Anwendungsbereich

SPG - Sicherheitspolizeigesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.04.2024
§ 1.Paragraph eins,

Dieses Bundesgesetz regelt die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei.

In Kraft seit 01.05.1993 bis 31.12.9999
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1 Kommentar zu § 1 SPG


Kommentar zum § 1 SPG von Croco2

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Abgrenzung zur StPO:Die StPO regelt Verfahren zur Aufklärung von Straftaten,               regelt Verfahren über die Verfolgung verdächtiger Personen           &n... mehr lesen...

§ 1 SPG | 3. Version | 1106 Aufrufe | 01.10.12

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