§ 44a Oö. ElWOG 2006 § 44a

Oö. ElWOG 2006 - Oö. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2006

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Für die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Rahmen dieses Landesgesetzes gilt das Oö. Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz (Oö. BAG), soweit nicht in diesem Landesgesetz ausdrücklich anderes normiert ist.

 

(Anm: LGBl. Nr. 49/2017)

In Kraft seit 21.07.2017 bis 31.12.9999
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