§ 3 Oö. AWP 1999 V

Oö. AWP 1999 V - Oö. Abfallwirtschaftsplan 1999 (V)

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

§ 3

Ziel der Abfallvermeidung

 

Die größtmögliche Verringerung der jährlichen Gesamtmenge und der Schadstoffgehalte der anfallenden Abfälle durch Mitwirkung von jedermann wird angestrebt (quantitative und qualitative Abfallvermeidung).

In Kraft seit 01.01.2000 bis 31.12.9999
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