§ 27 Ozon-MKV In-Kraft-Treten

Ozon-MKV - Ozonmesskonzeptverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.04.2024

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft, die Verordnung über das Ozon-Messnetzkonzept, BGBl. Nr. 677/1992, die Verordnung über den täglichen Bericht der Landeshauptmänner über die Belastung der Luft mit bodennahem Ozon, BGBl. Nr. 678/1992, die Verordnung über die Empfehlungen zu freiwilligen Verhaltensweisen der Bevölkerung im Falle der Auslösung von Ozonwarnstufen, BGBl. Nr. 2/1993, und die OzonG-Kennzeichnungsverordnung, BGBl. Nr. 342/1994, in den jeweils geltenden Fassungen treten zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.

(2) § 2 Z 3 lit. b und Z 7 lit. a, § 5, § 6 Abs. 2, § 9 Abs. 4, § 11 samt Überschrift, § 12 Abs. 2 und § 26a samt Überschrift in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 209/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) Der Titel, § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1 und 3 bis 6, § 6 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 12 Abs. 2 und § 26 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 152/2021 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 09.04.2021 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 27 Ozon-MKV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 27 Ozon-MKV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 27 Ozon-MKV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 27 Ozon-MKV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 27 Ozon-MKV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 26a Ozon-MKV
Anl. 1 Ozon-MKV