§ 25 KStG 1988 VERWEISE AUF ANDERE BUNDESGESETZE

KStG 1988 - Körperschaftsteuergesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.04.2024

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 30.07.1988 bis 31.12.9999
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