Grundbuchsgebührenverordnung (GGV) Fundstelle

GGV - Grundbuchsgebührenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.04.2024

Verordnung des Bundesministers für Justiz über die zur Ermittlung des Werts des einzutragenden Rechts sowie die für die Inanspruchnahme einer begünstigten Bemessungsgrundlage erforderlichen Angaben und Bescheinigungen (Grundbuchsgebührenverordnung – GGV)
StF: BGBl. II Nr. 511/2013

Änderung

BGBl. II Nr. 157/2015

BGBl. II Nr. 251/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Z 4, § 4 Abs. 7, § 26 Abs. 2 und § 26a Abs. 3 des Gerichtsgebührengesetzes (GGG), BGBl. Nr. 501/1984, zuletzt geändert durch die Gerichtsgebühren-Novelle 2014, BGBl. I Nr. 19/2015, wird verordnet:

In Kraft seit 23.06.2015 bis 31.12.9999
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