§ 96 GewO 1994 Neueinstufung einer Tätigkeit als reglementiertes Gewerbe

GewO 1994 - Gewerbeordnung 1994

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Durch die Neueinstufung einer Tätigkeit als reglementiertes Gewerbe wird der Berechtigungsumfang anderer reglementierter Gewerbe, von deren Berechtigungsumfang diese Tätigkeit auch schon bis zum In-Kraft-Treten der Neueinstufung umfasst war, nicht berührt.

In Kraft seit 01.08.2002 bis 31.12.9999
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