§ 5 BZG Aufhebung von Rechtsvorschriften

BZG - Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.04.2024

Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Gesetz vom 16. Jänner 1895, RGBl. Nr. 21, betreffend die Regelung der Sonn- und Feiertagsruhe im Gewerbebetriebe in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 156/1958, soweit es noch in Geltung steht und diesem Bundesgesetz unterliegende Tätigkeiten betrifft, außer Kraft.

In Kraft seit 01.07.1984 bis 31.12.9999
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