§ 18l BThPG

BThPG - Bundestheaterpensionsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.05.2024

§ 5b Abs. 2b, § 11 Abs. 1 und § 18k Abs. 1b sind auf vor dem 1. Jänner 2005 angefallene Ruhegenüsse anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
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