§ 18h BThPG

BThPG - Bundestheaterpensionsgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.05.2024

Bläsern bleibt die Höhe ihrer bis zum 30. September 2000 erworbenen Anwartschaften auf Pensionsversorgung gewahrt.

In Kraft seit 02.09.2017 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 18h BThPG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 18h BThPG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 18h BThPG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 18h BThPG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 18h BThPG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 18g BThPG
§ 18i BThPG