§ 106 BO für Wien (weggefallen)

BO für Wien - Bauordnung für Wien

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.09.2024
§ 106 BO für Wien seit 13.12.2023 weggefallen.
In Kraft seit 14.12.2023 bis 31.12.9999
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Frage zu BO §106 Wien, Lichteinfall von KarlKKo zum § 106 BO für Wien

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Gibt es eine Vorschrift wie groß die Glasfläche im Verhältnis zur Grundfläche eines Wohnraumes sein muss? mehr lesen...

§ 106 BO für Wien | 4 Antworten | 2918 Aufrufe | 11.12.20

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