§ 26 BO 1994 Aufhebungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

BO 1994 - Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.05.2024

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 13. März 1986, BGBl. Nr. 163, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden (Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1986), in der Fassung BGBl. Nr. 633/1989, außer Kraft.

Vor dem 1. Jänner 1994 ausgestellte Ausweise und Zeugnisse sind weiter gültig.

In Kraft seit 24.09.2020 bis 31.12.9999
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