Verordnung über die Nichtberücksichtigung eigener Mittel nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000

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Bgld. VNMS 2000
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Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000, mit der die Nichtberücksichtigung eigener Mittel nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 geregelt wird

StF: LGBl. Nr. 11/2000
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