§ 5 ASR

ASR - Arzneispezialitätenregister 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Das Arzneispezialitätenregister ist im Wege der elektronischen Datenverarbeitung zu führen.

In Kraft seit 24.09.2013 bis 31.12.9999
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