§ 2 AMSprV

AMSprV - Arbeitsmarktsprengelverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.04.2024

Die Landesgeschäftsstellen (LGS) des Arbeitsmarktservice sind für folgende Bereiche zuständig:

1.

Arbeitsmarktservice Burgenland in Eisenstadt für das Bundesland Burgenland mit Ausnahme der Gemeinde Bruckneudorf

2.

Arbeitsmarktservice Kärnten in Klagenfurt für das Bundesland Kärnten

3.

Arbeitsmarktservice Niederösterreich in Wien für das Bundesland Niederösterreich und die Gemeinde Bruckneudorf

4.

Arbeitsmarktservice Oberösterreich in Linz für das Bundesland Oberösterreich

5.

Arbeitsmarktservice Salzburg Landesgeschäftsstelle in der Stadt Salzburg für das Bundesland Salzburg

6.

Arbeitsmarktservice Steiermark in Graz für das Bundesland Steiermark

7.

Arbeitsmarktservice Tirol in Innsbruck für das Bundesland Tirol

8.

Arbeitsmarktservice Vorarlberg in Bregenz für das Bundesland Vorarlberg

9.

Arbeitsmarktservice Wien in Wien für das Bundesland Wien.

In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
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