§ 247 ÄrzteG 1998

ÄrzteG 1998 - Ärztegesetz 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.05.2024

§ 1a Z 1 (Anm.: offensichtlich gemeint § 1 Z 1), § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 5a Abs. 1 erster Satz, Abs. 1 Z 1 und Z 3, Abs. 1a, 1b, 2 und 3, § 27 Abs. 2 und 9, § 28 Abs. 4a und 5, § 31 Abs. 4, § 37 Abs. 1 erster Satz, Abs. 3 Z 3, Abs. 5 Z 2 und Abs. 7, § 43 Abs. 2a, § 44 Abs. 2 sowie § 199 Abs. 1 und 3 in der Fassung BGBl. I Nr. 65/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 25.05.2022 bis 31.12.9999
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