Begründung: Der Kläger begehrt von dem in der tschechischen Republik ansässigen Beklagten die Bezahlung von 4.940 EUR sowie die mit 1.000 EUR bewertete Feststellung der Haftung des Beklagten für derzeit nicht bekannte kausale Schäden, die aus der Verletzung des Klägers durch einen Mitarbeiter des Beklagten resultieren. Zur Zuständigkeit des angerufenen Erstgerichts berief sich der Kläger auf die Art 15 f EuGVVO. Im erstinstanzlichen Verfahren schritt für den Beklagten der in der L... mehr lesen...
Norm: ZPO §26ZPO §27EO §52EO §78
Rechtssatz: Im Parteiprozess können Partei und Anwalt nebeneinander handeln. Die Partei ist nicht gehindert, Sachdispositionserklärungen auch anstelle des Bevollmächtigten persönlich vorzunehmen, dies selbst ohne dessen Wissen. Entscheidungstexte 3 Ob 105/07y Entscheidungstext OGH 23.10.2007 3 Ob 105/07y Beisatz: Hier: Antrag auf Einstellung der Ex... mehr lesen...
Norm: AVB Berufshaftpflicht von Versicherungsmaklern Art1AVB Berufshaftpflicht von Versicherungsmaklern Art7 Abs2AVB Berufshaftpflicht von Versicherungsmaklern Art7 Abs4VersVG §149VersVG §150VersVG §153 Abs4ZPO §17ZPO §27
Rechtssatz: Wird einem Versicherungsnehmer durch einen von ihm (angeblich) geschädigten Dritten der Streit verkündet, so ist der Haftpflichtversicherer zur Übernahme der Kosten der Nebenintervention - außer bei uneingeschränkt... mehr lesen...
Norm: ZPO §27JN §49 Abs1 Z5JN §104 Abs3 H
Rechtssatz: Es liegt keine Befreiung von der Anwaltspflicht vor, wenn eine in die Zuständigkeit des Landesgerichtes fallende Rechtssache fälschlich als Eigenzuständigkeit des Bezirksgerichtes vor diesem verhandelt wird. Die Außerachtlassung der Anwaltspflicht, dh die (vom Erstgericht) unrichtig erfolgte Annahme der Postulationsfähigkeit der nicht anwaltlich vertretenen Parteien und deren Zulassung zum V... mehr lesen...
Norm: AußStrG §243ZPO §27ZPO §160
Rechtssatz: Bei absoluter Anwaltspflicht (§ 27 Abs 1 ZPO) gebietet der Schutz des nicht mehr vertretenen Klägers, dessen Sachwalterschaftsverfahren eingestellt wurde und dessen Sachwalter, ein Rechtsanwalt, ihn nicht mehr vertreten kann, die analoge Anwendung des § 160 ZPO. Entscheidungstexte 3 Ob 308/00s Entscheidungstext OGH 29.01.2003 3 Ob 308/00s... mehr lesen...
Norm: RAO §15ZPO §27RATG §7 Abs3
Rechtssatz: Auch in Verfahren mit absoluter Anwaltspflicht ist die kleine LU ausreichend für die Vertretungsbefugnis bei einer bloßen Befundaufnahme außerhalb der mündlichen Streitverhandlung, die nach TP 7 Abs 2 RATG zu entlohnen ist. Anmerkung 0000050 Entscheidungstexte 4 R 1/99y Entscheidungstext LG Feldkirch 02.02.1999 4 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §27ZPO §502 LZPO §528 LJN §60RATG §7
Rechtssatz: Eine gemäß § 7 RATG erfolgte Festsetzung des Streitwertes hat für die Zuständigkeit und Besetzung der Gerichte, die Anwaltspflicht und die Rechtsmittelzulässigkeit keine Auswirkungen. Entscheidungstexte 2 Ob 8/99m Entscheidungstext OGH 28.01.1999 2 Ob 8/99m 1 Ob 149/14i Entschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §27ZPO §220ZPO §348
Rechtssatz: Für den Rekurs eines Vertreters, der nicht Rechtsanwalt ist, gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem über ihn eine Ordnungsstrafe verhängt wurde, besteht keine Anwaltspflicht. Entscheidungstexte 3 Ob 184/98z Entscheidungstext OGH 15.07.1998 3 Ob 184/98z European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: ZPO §27MRK Art6 Abs1 II4GRC Art47
Rechtssatz: Die absolute Anwaltspflicht steht nicht im Gegensatz zu Art 6 MRK. Entscheidungstexte 1 Ob 45/98v Entscheidungstext OGH 24.03.1998 1 Ob 45/98v 1 Ob 148/00x Entscheidungstext OGH 30.05.2000 1 Ob 148/00x 1 Ob 108/00i Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ZPO §27ZPO §63MRK Art6 Abs1 II4
Rechtssatz: Art 6 MRK verwehrt den Vertragsstaaten nicht, Regelungen über den Zugang zu Gericht im Interesse des Funktionierens der Rechtspflege zu treffen. Durch das Institut der Verfahrenshilfe wird sichergestellt, daß auch wirtschaftlich schwächere Personen den gebührenden Rechtsschutz erfahren. Die begründete Ablehnung von Verfahrenshilfe für ein aussichtsloses Zivilverfahren bedeutet nicht die Verweige... mehr lesen...
Norm: ZPO §27
Rechtssatz: Verstöße gegen den (absoluten) Anwaltszwang müssen nicht gemäß § 196 ZPO gerügt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 10/93 Entscheidungstext OGH 25.08.1993 1 Ob 10/93 Veröff: SZ 66/97 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0035586 Dokumentnummer JJR_1993082... mehr lesen...
Norm: StAG §4StPO §27StPO §31 AStPO §447StPO §448
Rechtssatz: Ist ein Vertreter der öffentlichen Anklage zur Hauptverhandlung über ein Offizialdelikt vor dem Bezirksgericht nicht erschienen, dann darf die Verhandlung nicht durchgeführt werden. Vielmehr ist mit Vertagung vorzugehen, sofern nicht aufgrund einer Anzeige des Verhandlungsrichters nach § 27 StPO der Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem in Strafsachen tätigen Gerichtshof erster Insta... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd1cStPO §15StPO §27
Rechtssatz: Auch aus Unterlassungen oder Verzögerungen bei der Wahrnehmung der Aufsicht über die Wirksamkeit der Strafgerichte seines Sprengels durch ein Oberlandesgericht oder bei der Entscheidung über Beschwerden können Amtshaftungsansprüche entstehen. Entscheidungstexte 1 Nd 3/88 Entscheidungstext OGH 18.02.1988 1 Nd 3/88 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §27ZPO §29 Abs1
Rechtssatz: Nur österreichische Rechtsanwälte sind (bei Anwaltszwang) als Bevollmächtigte zuzulassen. Entscheidungstexte 3 Nd 511/84 Entscheidungstext OGH 24.10.1984 3 Nd 511/84 1 Ob 519/92 Entscheidungstext OGH 29.01.1992 1 Ob 519/92 Auch; Veröff: SZ 65/12 ... mehr lesen...
In einem vor dem Landesgericht für ZRS Wien anhängigen Rechtsstreit zwischen dem jetzigen Beklagten als klagender Partei gegen Friedrich C als beklagter Partei wegen ausgedehnter 150 000 S sA bzw. später eingeschränkter 100 000 S sA schlossen die jeweils durch einen Rechtsanwalt vertretenen Prozeßparteien in der Tagsatzung zur fortgesetzten mündlichen Streitverhandlung am 1. 6. 1981 einen Vergleich, mit dem sich in Punkt 1 Friedrich C (als dortiger Beklagter) und die jetzige Klägerin ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7ZPO §27ZPO §204 BZPO §204 DZPO §239 CZPO §433
Rechtssatz: Ein Grundsatz, daß ein Vergleichsabschluß vor Gericht nur zwischen allseits unvertretenen oder allseits anwaltlich vertretenen Parteien möglich sei, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. In den Fällen, wo ein Vergleich ohne Beteiligung eines Anwaltes abgeschlossen werden kann (zB bei der ersten Tagsatzung, im Rahmen des § 433 ZPO, in Rechtsstreiten, in denen an und für sich k... mehr lesen...
Norm: ZPO §27ZPO §204 BZPO §204 DZPO §433
Rechtssatz: Schließt ein prozeßfremder Dritter mit den beiden Prozeßparteien vor dem Gerichtshof erster Instanz einen Vergleich ab, wurde er nicht dadurch Prozeßpartei des anhängenden Rechtsstreites, daß er bereit war, einen Vergleich abzuschließen, denn die Frage, ob der geltend gemachte Klagsanspruch auch gegen ihn erhoben werden könne, war nicht Gegenstand dieses (oder eines anderen) anhängigen Recht... mehr lesen...